Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Ginsheim-Gustavsburg hat die Erhöhung der Grundsteuer B beschlossen. Der für die Berechnung der Grundsteuer B zugrunde liegende Hebesatz wird rückwirkend zum 01. 01.2026 von 990 % auf 1400 % angehoben werden.

Für den Bestand der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Mainspitze eG wirkt sich das wie folgt aus: Die für 2025 umlagefähige Grundsteuer B, berechnet mit dem Hebesatz von 990 %, beträgt insgesamt 241.282,20 EUR. Durch die Anhebung des Hebesatzes auf 1400 % erhöht sich die umlagefähige Grundsteuer B für die Baugenossenschaft Mainspitze für das Jahr 2026 um 99.924,95 EUR auf jährlich 341.207,15 EUR.

Um die Nachforderung 2025 in Summe von rd. 50 T€ sowie die Erhöhung der Grundsteuer B von rd. 100 T€ aufzufangen, ist es erforderlich, für die 2026er BK-Abrechnungen die Vorauszahlungen aller Mieter auf die Umlage 3 – Sonstige Betriebskosten im Zuge der anstehenden BK-Abrechnungen 2025 um 15 % anzuheben. Als Mieter brauchen Sie nichts weiter tun, Ihre Vorauszahlungen werden nach Erhalt der Betriebskostenabrechnung 2025 automatisch angepasst.