Satzung
Die Satzung ist als Verfassung der Genossenschaft anzusehen. In der Satzung werden die Rechtsverhältnisse nach außen und innen geregelt. Jede Genossenschaft ist verpflichtet, sich eine Satzung zu geben. Das Genossenschaftsgesetz GenG ist die bedeutendste gesetzliche Regelung für den Inhalt der Satzung.
Für die Änderung der Satzung muss in der mindestens einmal pro Jahr stattfindenden Mitgliederversammlung ein Beschluss herbeigeführt werden.
Die Neufassung unserer Satzung ist auf der Mitgliederversammlung am 18.11.2019 beschlossen worden und am 05.03.2020 eingetragen worden.